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FAQs
Warum ist ein E-Roller als jobroller günstiger als der Direktkauf?
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Wie lange beträgt die Laufzeit beim jobroller?
Welche Kosten/Aufwand kommen auf den Arbeitgeber zu?
Präsentiert sich der jobroller-Service auf Firmenevents?
Kann ich mich als Arbeitgeber vor Risiken wie z. B. Mitarbeiterkündigung oder Langzeiterkrankung schützen?
Ist der Dienstwagen mit dem jobroller kombinierbar?
Wer übernimmt Wartung und Service?
Was ist bei Rückgabe unter „ordnungsgemäßem“ Zustand zu verstehen?
Kann ich als Selbstständiger einen jobroller leasen, obwohl keine Gehaltumwandlung stattfindet?
Was hat sich 2019 steuerlich für mich als Selbstständigen geändert?
Welche Vorteile gibt es im Vergleich zum E-Bike-Leasing?
Kann man auch E-Scooter oder E-Motorräder leasen?
Was bedeutet jobroller für Mitarbeiter?
Welche Regelungen gelten für (nicht) vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber?
Kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jobroller anbieten?
Kann Zubehör mitgeleast werden?
Sind mehrere jobroller pro Mitarbeiter möglich?
Wie läuft die Rückgabe des jobrollers ab?
Kann die für einen E-Roller definierte Nutzungsdauer vorzeitig beendet werden, weil der Mitarbeiter einen neuen E-Roller bestellen möchte?
Lohnt sich für mich als Selbstständiger das Leasing?
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